Bürgschaft
Zielgruppe
- Existenzgründer bzw. bestehende Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen
Kreditverwendung
- Sicherung der Finanzierung von:
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- tätigen Beteiligungen
- Warenlager, Betriebsmittel und Avale
Maximale Bürgschaftshöhe
- bis zu 80% und bis zu € 2,5 Mio.
Bei Bürgschaften über € 2,5 Mio. unterstützt Sie die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –.
Regelverbürgung
- 80%:
- alle Finanzierungsarten bei Existenzgründern und jungen Unternehmen (</= 5 Jahre)
- Wachstums-/ Investitionsfinanzierung bei etablierten Unternehmen (> 5 Jahre)
- 60%:
- Betriebsmittelfinanzierung bei etablierten Unternehmen (> 5 Jahre)
Laufzeit
- bis zu 15 Jahre
- für Förderdarlehen/Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
- für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre
Bearbeitungsgebühr (einmalig)
- nach Bewilligung 1,0% des Kredites, max. € 15.000 zzgl. USt.
Bürgschaftskonditionen (p.a.)
Bürgschaftshöhe | Bürgschaftsprovision |
---|---|
>70% | 1,50% des valutierenden Kredites zzgl. USt. |
70% | 1,30% des valutierenden Kredites zzgl. USt. |
60% | 1,10% des valutierenden Kredites zzgl. USt. |
Sicherheiten
- soweit vorhanden - bestmögliche Besicherung
- quotale Bürgschaft/Mithaftung der Gesellschafter
Antragsweg
- über die Hausbank
Eigenmittel
Wichtiger Hinweis: In jede Finanzierung sind mindestens 10 Prozent Eigenmittel einzubringen.