BBS Plus
BBS-Ausfallbürgschaft – kombiniert mit dem KfW-Programm
„Gründercoaching Deutschland“
- Bei Übernahme einer Ausfallbürgschaft wird bei Existenzgründungen
und jungen Unternehmen die Inanspruchnahme eines geförderten
Gründercoachings wie folgt beauflagt:
Inanspruchnahme des KfW-Programms "Gründercoaching Deutschland", Nachweis gegenüber Hausbank und Bürgschaftsbank Sachsen GmbH und - auf Anforderung - Information über Verlauf und Ergebnis. Ein beim Freistaat Sachsen akkrediterter Qualitätssicherer ist einzuschalten.
Ziel
- Unterstützung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen
durch Beratungsleistungen, vor allem im kaufmännischen Bereich
und im Bereich Marketing/Vertrieb
Voraussetzungen
- siehe jeweilige BBS-Bürgschaft
- Erfüllung der Auflage nach Bürgschaftsübernahme durch Vorlage
des Beratungsberichtes (geprüft von einem beim Freistaat Sachsen
akkreditierten Qualitätssicherer)
Konditionen
- darüber hinaus erstattet die BBS ihre Bearbeitungsgebühr für den Bürgschaftsantrag, max. € 500, auf formlosen Antrag des Unternehmers
Bitte sprechen Sie uns oder Ihre Hausbank an.