Bürgschaften
 

BBS Plus

BBS-Ausfallbürgschaft – kombiniert mit dem KfW-Programm
„Gründercoaching Deutschland“

  • Bei Übernahme einer Ausfallbürgschaft wird bei Existenzgründungen
    und jungen Unternehmen die Inanspruchnahme eines geförderten
    Gründercoachings wie folgt beauflagt:
    Inanspruchnahme des KfW-Programms "Gründercoaching Deutschland", Nachweis gegenüber Hausbank und Bürgschaftsbank Sachsen GmbH und - auf Anforderung - Information über Verlauf und Ergebnis. Ein beim Freistaat Sachsen akkrediterter Qualitätssicherer ist einzuschalten.

Ziel

  • Unterstützung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen
    durch Beratungsleistungen, vor allem im kaufmännischen Bereich
    und im Bereich Marketing/Vertrieb

Voraussetzungen

  • siehe jeweilige BBS-Bürgschaft

  • Erfüllung der Auflage nach Bürgschaftsübernahme durch Vorlage
    des Beratungsberichtes (geprüft von einem beim Freistaat Sachsen
    akkreditierten Qualitätssicherer)

Konditionen


  • darüber hinaus erstattet die BBS ihre Bearbeitungsgebühr für den Bürgschaftsantrag, max. € 500, auf formlosen Antrag des Unternehmers

Bitte sprechen Sie uns oder Ihre Hausbank an.